Am Mittwoch hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs konstituiert. Das Gremium, das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe geleitet wird, soll unter anderem das Bundesgesundheitsministerium in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017 beraten, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Zudem helfe der Beirat dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), dem Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbands sowie der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument vorzubereiten.
Darüber hinaus soll er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen begleiten sowie Versicherte und Angehörige über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument beraten. „Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz", sagte Gröhe am Mittwoch in Berlin. Es komme nun darauf an, dass die gesetzlichen Regelungen sorgfältig und zügig im Sinne der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen umgesetzt würden.
Der Bereit setzt sich aus Vertretern von Pflegekassen, Leistungserbringern, Pflegekräften, Pflegebedürftigen, Sozialpartnern, Kommunen, Sozialhilfeträgern, Ländern und wissenschaftlichen Experten aus der Pflege zusammen.