Die „Selbstauskunftsbögen" der Krankenkasse DAK werden nach einer Intervention der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht mehr eingesetzt. Das teilte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) am Mittwoch mit. Man habe einen entsprechenden Brief der Datenschutzbeauftragten erhalten, heißt es in einer Pressemitteilung weiter. „Das ist ein schöner Erfolg des bpa und aller, die sich gegen das Schikanieren von häuslich zu pflegenden Menschen zur Wehr gesetzt haben. Die Bundesdatenschutz-beauftragte teilt die Auffassung des bpa, dass eine Doppelerhebung der Daten unzulässig ist", macht bpa-Geschäftsführer Bernd Tews deutlich.
Die DAK habe zwar bereits im Sommer auf Kritik an dem Bogen reagiert und ihn zurückgezogen. „Aber das Schreiben der Bundesdatenschutzbeauftragten macht nun deutlich, dass sie unserer Rechtsauffassung folgt und damit von datenschutzrechtlicher Seite dieser missbräuchlichen Praxis ein Riegel vorgeschoben wird", erklärt Bernd Tews. „Leider lässt die DAK Gesundheit aber nicht nach, sondern hat sich nun eine neue Vorgehensweise ausgedacht. Sie sucht unter Verwendung von geschützten Patientendaten die Ärzte in ihren Praxen auf und zweifelt deren Diagnosen und Behandlungspflegeverordnungen an. Auch dieses Vorgehen wird der bpa auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen", kündigte Tews weiter an.