Damit die Umsetzung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in vollstationären Einrichtungen möglichst reibungslos gelingt, haben der Verband der Ersatzkassen (vdek) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) eine gemeinsame Empfehlung für die vertragliche Gestaltung vorgelegt. Der Vorschlag sieht eine Umstellung der Pflegesätze nach einer bundesweit einheitlichen Formel vor. Dadurch könne der Verwaltungsaufwand drastisch reduziert werden, zugleich werde ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Transparenz bei allen Vertragspartnern sichergestellt sowie die zügige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erreicht, schreiben vdek und bpa in einer gemeinsamen Mitteilung von Mittwoch. Darüber hinaus ermögliche die Empfehlung, Pflegekassen, Sozialhilfe- und Heimträgern Verbesserungen bei den Entgelten und Personalveränderungen landesspezifisch zu vereinbaren. Dazu könne eine von beiden Parteien erstellte Formel zur Umrechnung verwendet werden, heißt es weiter in der Mitteilung. Auf diese Weise werde auch eine Verbesserung der personellen Ausstattung der Pflegeheime ermöglicht.
Als Folge der Pflegereform müssen alle stationären Pflegeeinrichtungen zum 1. Januar 2017 neue Pflegesätze ausweisen, die auf die fünf neuen Pflegegrade zugeschnitten sind. Betroffen von der Umstellung sind bundesweit 12.500 Pflegeheime, Pflegekassen und Sozialhilfeträger.