Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Pflegenotstand nicht zur Entscheidung angenommen. Aus Sicht der 1. Kammer des Ersten Senats ist die Klage unzulässig, weil ihr Substanz gefehlt habe, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts vom Freitag. Die Klage war vom Sozialverband VdK unterstützt worden.
„Weder führen die Beschwerdeführer aus, unter welchen Gesichtspunkten die bestehenden landes- und bundesrechtlichen Regelungen zur Qualitätssicherung evident unzureichend sein sollten, noch zeigt die Verfassungsbeschwerde substantiiert auf, inwieweit sich eventuelle Defizite in der Versorgung von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen durch staatliche normative Maßnahmen effektiv verbessern ließen", begründen die Karlsruher Richter die Abweisung der Klage.