In der rheinland-pfälzischen Pflegekammer können auch examinierte Pflegefachpersonen aus anderen Bundesländern Mitglied werden. Im Heilberufsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sei geregelt, dass die Selbstverwaltung das exklusive Sonderrecht genieße, sich für Berufsangehörige außerhalb der Landesgrenzen zu öffnen. Mit der Genehmigung der Hauptsatzung durch das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium könnten sich Interessierte ab sofort registrieren, beispielsweise auf dem Deutschen Pflegetag vom 10. bis 12. März in Berlin, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.
Bereits im vergangenen Jahr hätte es viele Anfragen von Kollegen aus ganz Deutschland gegeben, sagte Landespflegekammer-Präsident Markus Mai am Montag in Mainz. „Die freiwillige Mitgliedschaft von Pflegenden aus anderen Bundesländern wird verdeutlichen, dass Pflegekammern in der gesamten Republik gebraucht und gewünscht werden", so Mai weiter.