Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, hat an die Partner der Selbstverwaltung in den Ländern appelliert, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff konsequent umzusetzen. Er erwarte von allen Vereinbarungspartnern, die bisherigen Personalschlüssel in den Landesrahmenverträgen als veraltet zu betrachten, schreibt Laumann in einem zweiseitigen Positionspapier. Denn diese orientierten sich an einem defizitbezogenen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Ende 2016 Geschichte sein werde. In den individuellen Pflegesatzverhandlungen für 2017 müssten nun neue, angemessene Personalschlüssel vereinbart werden, forderte Laumann. „Geld für mehr Leistungen – und damit auch für mehr Personal – ist vorhanden", schreibt der Pflegebeauftragte weiter.
Zudem forderte Laumann die Vereinbarungspartner auf, mit dem vom Gesetzgeber bereitgestellten Geld sorgsam und im Sinne des gesetzlich vorgesehenen Ziels umzugehen. „Hier brauchen wir zwingend Transparenz. Einen pauschalen Zuschlag, der offen lässt, wofür das Geld verwendet wir, darf es nicht geben." Ebenso dürfe es nicht dazu kommen, „dass dieses Geld bei den Pflegekassen verbleibt".
Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 werde insbesondere in Heimen mehr Personal benötigt. In der stationären Pflege erfordere der neue Begriff neue Konzepte und damit einen höheren Personalaufwand. Dieser sei künftig in den Personalschlüsseln abzubildenden, betonte Laumann in seinem Positionspapier zur Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes in stationären Pflegeeinrichtungen. „Denn Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz können im Sinne der Pflegereform meiner Meinung nach nur dann besser versorgt werden, wenn es mit der Überleitung auch zu Verbesserungen bei der Personalausstattung in den stationären Einrichtungen kommt." Der Gesetzgeber habe mehrere Wege aufgezeigt, wie das mit der Überleitung der Pflegesätze erreicht werden könne.