Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg hat von den Kostenträgern im Land eine realistische Anpassung des Personalschlüssels und die Finanzierung zusätzlichen Personals in Pflegeheimen gefordert. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung des Verbands von Dienstag hervor. Die bisherigen Personalschlüssel seien veraltet – vor allem angesichts des Inkrafttretens des neuen Pflegestärkungsgesetzes und des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Der Verband rief die Kostenträger im Land auf, dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Rechnung zu tragen. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz könnten im Sinne der Pflegereform nur dann angemessen versorgt werden, wenn es mit der Überleitung auch zu Verbesserungen bei der Personalausstattung in den voll- und teilstationären Einrichtungen komme.
Erst Anfang dieser Woche hatte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, in einem Positionspapier an die Partner der Selbstverwaltung in den Ländern appelliert, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff konsequent umzusetzen.