Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) in Hamburg hat eine neue Verordnung mit Prüfkriterien für Pflegeheime und ambulante Dienste erlassen. Sie tritt heute in Kraft und soll vor allem die Betreuung und die Möglichkeiten der Bewohner zur Selbstbestimmung sowie Teilhabe am sozialen Leben beurteilen, heißt es in einer aktuellen BGV-Mitteilung. Die Wohn-Pflege-Aufsicht in den Bezirksämtern gehe künftig bei Regelprüfungen in Heimen und Stichprobenprüfungen in ambulanten Diensten nach einem neuen, einheitlichen Bewertungsmaßstab vor. Geprüft werde unter anderem, inwieweit die Bewohner Wünsche bei der Speisenauswahl treffen und ihren Tagesablauf selbst gestalten können. Dazu zähle auch, dass sie selbst entscheiden könnten, wann sie schlafen gehen oder aufstehen.
Zudem müssen der BGV zufolge Betreiber von Heimen und ambulanten Diensten belegen, wie sie die Qualität der Betreuung und einen fachgerechten Personaleinsatz gewährleisten. Außerdem gebe es anonyme schriftliche Befragungen von Angehörigen, deren Ergebnisse auch veröffentlicht würden. Die neue Verordnung stelle darüber hinaus sicher, „dass die Wohn-Pflege-Aufsicht der Stadt und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) keine Doppelprüfungen vornehmen", heißt es in der Mitteilung weiter. Während der MDK im Auftrag der Pflegekassen vorwiegend die Qualität der Pflege beurteile, nehme die Stadt insbesondere die Lebensumstände der Bewohner in den Blick. Die Prüfresultate werden laut BGV künftig online veröffentlicht und sollen Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Wahl einer Einrichtung helfen.
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