Die Vertreterversammlung der rheinland-pfälzischen Pflegekammer hat am Montag ihre Beitragsordnung beschlossen. Sie bildet die Basis für die Berechnung der Mitgliedsbeiträge. Insgesamt gibt es sieben Beitragsklassen, in diese sich jedes Kammermitglied selbst einstufen müsse, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Die Selbstverwaltung könne dies stichprobenweise und mithilfe geeigneter Nachweise überprüfen.
Die erste Beitragsklasse ist vorgesehen für Mitglieder mit einem Brutto-Monatseinkommen von Null bis 500 Euro. Der zu entrichtende Beitrag beläuft sich auf monatlich 2,50 Euro. Unter Beitragsklasse zwei fallen alle Mitglieder mit einem Monatsverdienst von 500 bis 1.000 Euro. Hier beträgt der monatliche Beitrag 4,50 Euro. Kammermitglieder, die zwischen 1.000 und 1.500 Euro pro Monat verdienen, gehören zur Klasse drei und bezahlen einen Beitrag in Höhe von sieben Euro monatlich. Beitragsklasse vier umfasst alle Mitglieder mit einem monatlichen Einkommen von 1.500 bis 2.500 Euro. Diese Gruppe entrichtet einen Monatsbeitrag von 8,50 Euro. Wer zwischen 2.500 und 4.500 Euro monatlich verdient, zählt zur Beitragsklasse fünf. Die hier Eingruppierten bezahlen einen Monatsbeitrag von 9,80 Euro. Angehörige der Beitragsklasse sechs sind alle Kammermitglieder mit einem Einkommen von 4.500 bis 5.500 Euro pro Monat. Für sie ist ein Monatsbeitrag in Höhe von 17 Euro vorgesehen. Der Beitragsklasse sieben sind alle Selbstverwaltungsmitglieder zugeordnet, die 5.500 Euro und mehr monatlich verdienen. Sie zahlen einen Monatsbeitrag von 25 Euro.