Rund 4.500 Mitglieder der Pflegekammer Rheinland-Pfalz haben sich trotz Aufforderung noch nicht oder unvollständig registriert. Das teilte die Selbstverwaltung am Mittwoch in Mainz mit. „Die noch nicht registrierten Mitglieder werden nun ultimativ zur vollständigen Registrierung aufgefordert. Andernfalls müssen wir das im Heilberufsgesetz vorgesehene Ordnungsgeld verhängen", betonte Kammerpräsident, Markus Mai. Die Betroffenen sollen in den nächsten Tagen ein Schreiben mit einer erneuten Aufforderung erhalten. Sie können sich dann bis zum 31. Mai rückmelden. Geschehe dies nicht, werde ein Ordnungsgeld in Höhe von 120 Euro festgesetzt, das bis zum 15. Juni zu entrichten sei, heißt es in der entsprechenden Mitteilung. Bei Unterlassung falle ein weiteres Ordnungsgeld von 120 Euro an. Damit erhöhe sich der Betrag auf insgesamt 240 Euro. Werde dieser auch nicht beglichen, werde er auf Kosten des jeweiligen Mitglieds zwangsbeigetrieben.
„Die Landespflegekammer ist verpflichtet, ihre Mitglieder zu registrieren und bei Unterlassung ein entsprechendes Ordnungsgeld zu verhängen. Damit soll ein funktionierender Betrieb der Kammerarbeit im Sinne einer starken Berufsvertretung für die Pflegefachkräfte im Land gewährleistet werden", so Mai. Es sei aber insbesondere „ein Gebot der Fairness" gegenüber allen Kollegen, die sich ordnungsgemäß gemeldet hätten.