Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat ein Acht-Punkte-Programm zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug in der Pflege erarbeitet. Mit ihm sollen unter anderem die Qualität gesichert und Kontrollen verstärkt werden. Denn bislang fehlten effektive Prüfungen beispielsweise an der Schnittstelle zwischen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Plan schlage konkrete Maßnahmen vor, die vom Gesetzgeber mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) oder durch die Länder zeitnah umgesetzt werden könnten, heißt es in dem Papier. Darin forderte die Stiftung auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf, das PSG III zu einem „Betrugsbekämpfungsgesetz" weiterzuentwickeln, um Patienten und Pflegebedürftige zu schützen.
Im Detail beinhaltet der Plan die folgenden acht Punkte: Einführung einer einheitlichen Patientennummer, eine ausschließlich elektronische Abrechnung von Pflegeleistungen, eine Stärkung der Qualitäts- und Abrechnungskontrollen sowie einen Ausbau der Meldepflichten. Darüber hinaus sollen anonyme Hinweise bei Betrugsverdacht möglich sein, Meldepflichten für ambulante Dienste in allen Ländern eingeführt, eine Regelung zur Straffreiheit bei Selbstanzeigen geschaffen und bundesweit polizeiliche Spezialermittlungsteams sowie Schwerpunktstaatsanwaltschaften aufgebaut werden.
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