Im Freistaat Sachsen sind in den Jahren 2013 bis 2015 bei Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Kliniken und Heimen 51 Verstöße festgestellt worden. Das geht aus einer Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) hervor. Unter den Verstößen waren demnach nicht ausreichende Ruhezeiten und –pausen. Zudem habe es 12-Stunden-Dienste an den Wochenenden ohne tarifliche Regelung oder behördliche Genehmigung gegeben. Darüber hinaus sei in einigen Fällen die zulässige Höchstarbeitszeit überschritten worden. Insgesamt seien die entsprechenden Verstöße mit 39 Sanktionen belegt worden, darunter einfache Mängelschreiben, Verwarngelder und Bußgeldverfahren.