Das Land Schleswig-Holstein stärkt mit einer Änderung der Vergütungsverordnung Hebammen und Entbindungspfleger. Mit der seit Mittwoch gültigen Anpassung sei die Voraussetzung geschaffen worden, dass freiberufliche Hebammen bei geburtshilflichen Leistungen statt des bisher geltenden zweifachen Satzes bis zum 2,3-fachen Satz gegenüber Selbstzahlerinnen abrechnen dürfen. Das geht aus einer entsprechenden Mitteilung des Sozialministeriums von Mittwoch hervor. „Dies ist vor dem Hintergrund der gestiegenen Haftpflichtprämien ein notwendiger Beitrag zur Stärkung der Hebammen in Schleswig-Holstein", sagte Sozialministerin Kristin Alheit.
In dem derzeit bundesweit geltenden Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe ist der Haftpflichtanteil für Privatversicherte und Selbstzahlerinnen nicht enthalten. Das soll die jetzige Änderung der Landesverordnung ausgleichen. Schleswig-Holstein ist nach eigenen Angaben das erste Bundesland, das die Landesverordnung entsprechend angepasst hat.