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AVG prüft rechtliche Schritte gegen „Weisse Liste"

Der AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG) kritisiert die aktuellen Veröffentlichungen des Vergleichsportals „Weisse Liste" und will mit rechtlichen Schritten dagegen vorgehen. Es bringe nichts, dubiose Umrechnungsfaktoren anzuwenden und dieser der Öffentlichkeit als neue Qualitätsindikatoren zu verkaufen, sagte AVG-Vorstandsmitglied Thomas Meißner am Dienstag in Berlin. „Rechtlich zu klären ist, ob die Grundlage dieser fadenscheinigen Berechnungen die ambulanten und stationären Pflege-Transparenzvereinbarungen oder die intern geschützten umfassenderen Prüfberichte des MDK sind", so Meißner weiter. Das jetzige Vorgehen der „Weissen Liste" schaffe unnötig Misstrauen und degradiere völlig unnötig die Arbeit der professionell Pflegenden und die der Pflegeeinrichtungen. „Wir brauchen keine flächendeckende Verunsicherung durch eine unnötige neue Berechnung von Qualität, der zudem der nötige valide Bezug fehlt. Die Qualität stimmt, nicht jedoch das aktuelle Benotungssystem", fasste Meißner zusammen. 

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