Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml will die Zusammenarbeit zwischen ambulanten Hospizdiensten und Krankenhäusern weiter ausbauen. Ihr Ministerium habe deshalb in einem Schreiben die Klinikträger über eine neue in Kraft getretene Rahmenvereinbarung zur ambulanten Hospizarbeit informiert. Danach erhielten ambulante Hospizdienste nicht nur für die ehrenamtliche Sterbebegleitung im häuslichen Umfeld einen Zuschuss durch die Krankenkassen, sondern künftig auch, wenn diese Leistung im Krankenhaus erfolge, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des bayerischen Gesundheitsministeriums. Voraussetzung sei, dass die Klinikträger den ambulanten Dienst beauftragten. Allerdings müssten die Träger dies nicht für jeden Einzelfall tun, so Huml. Möglich sei auch „ein genereller Auftrag für eine regelmäßige Zusammenarbeit". Darüber hinaus kündigte die Ministerin an, dass das Bayerische Hospiz- und Palliativbündnis zusammen mit der Krankenhausgesellschaft des Freistaats ein Muster für einen Kooperationsvertrag erarbeiten werde.