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Pflegekammer reagiert gelassen auf mögliche Verfassungsbeschwerde

Die rheinland-pfälzische Pflegekammer hat gelassen auf die geplante Verfassungsbeschwerde einer Gruppe Pflegender gegen die Selbstverwaltung reagiert. Bislang liege keine Korrespondenz aus Karlsruhe vor, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung von Mittwoch. Die „Allgemeine Zeitung" hatte am Wochenende über die Beschwerde der Pflegekräfte berichtet. Danach kritisierten die Beschwerdeträger vor allem die „Zwangsmitgliedschaft", die Besetzung des Präsidentenamts sowie die Aufwandsentschädigung des Vorstands. Diese Kritik wies die Landespflegekammer heute allerdings zurück. So laufe beispielsweise der Vorwurf der „Frauenberuf Pflege" werde durch einen männlichen Kammerpräsidenten nicht angemessen vertreten, „völlig ins Leere", sagte Kammer-Vizepräsidentin Sandra Postel heute in Mainz. Der Vorstand setze sich aus sechs weiblichen und drei männlichen Mitgliedern zusammen. „Da wir uns als kollegiales Team verstehen und unsere Entscheidungen natürlich abstimmen, kann von einer rein männlichen Vertretung nicht die Rede sein."

 

 

Darüber hinaus sei die Behauptung, der Vorstand wisse nicht, wie pflegerische Arbeit aussehe, nicht gerechtfertigt. „Alle Mitglieder der Pflegekammer, selbstverständlich auch die Vorstandsmitglieder, sind examinierte Pflegefachpersonen, die ihren Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben", so Postel. Zudem belaufe sich die in dem Zeitungsbericht monierte Aufwandsentschädigung des Vorstands nicht auf ein Viertel des Gesamtetats. Die Entschädigungen machten lediglich 2,8 Prozent des Etats aus.

 

 

 

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