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Landespflegekammer sieht Wundpatienten benachteiligt

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung müsse dringend nachgebessert werden. In der vorliegenden Fassung werde die neue Verbandstoffdefinition Unklarheit und in der Folge Streitigkeiten über die Kostenübernahme mit sich bringen, sagte der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Markus Mai am Mittwoch in Mainz. Die Intension des Entwurfs sei zwar „absolut gerechtfertigt". Leider stehe aber zu befürchten, dass die Definition in bestimmten Fällen das Gegenteil verursachen werde. Außerdem befürchtet Mai, dass die Verbandsmittel, die sich bei der phasengerechten Wundheilung bewährt haben, zunächst nicht mehr zur Verfügung stehen. Ziel müsse sein, Verbandmittel eindeutiger zu beschreiben und die Bezahlung durch die Kassen damit einfacher zu regeln.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte Ende Juni einen entsprechenden Entwurf für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) an einen ausgewählten Adressatenkreis versandt und bis diese Woche Dienstag um Stellungnahme gebeten. Das HHVG sieht unter anderem eine Änderung der Verbandstoffdefinition vor, nach der künftig die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt.
 

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