Die brandenburgische Landesvorsitzende des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Ellen Fährmann, sieht die Beratungsqualität der Heimaufsicht gefährdet. Nach dem Willen der Landesregierung sollen die Aufgaben des Landesamts für Soziales im Zuge der Funktional- und Kreisgebietsreform in die Zuständigkeit der Kommunen übergehen und somit bürgernäher sowie effizienter werden. „Wer Pflegeanbieter und Träger von unterstützenden Wohnformen beraten und kontrollieren will, braucht Überblick und Kompetenz. Wenn auch die Aufsichtsbehörden für unterstützende Wohnformen (Heimaufsicht) kommunalisiert werden, dann wird die Qualität der Beratung sinken und es wird uneinheitliche Qualitätsstandards in Brandenburg geben", kritisierte Fährmann am Freitag in Berlin.
Der bpa will bei der Umsetzung der nun beschlossenen Leitlinien daher darauf hinwirken, dass die Aufsichts- und Beratungsbehörden auf Landesebene in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. „Wir sprechen hier von komplexen Abläufen und einer sich ständig ändernden Rechtslage. Eine Landesbehörde kann dabei deutlich routinierter beraten und begleiten als kommunale Ansprechpartner", so Fährmann in einer bpa-Mitteilung weiter. Zudem entstehe vor Ort oftmals ein Interessenkonflikt. Wenn die Kommune selbst für die Qualitätssicherung und die Beratung von Pflegeeinrichtungen in kommunaler Trägerschaft zuständig sei, könne eine Kontrolle nicht unabhängig erfolgen. Damit entstehe schnell der Verdacht einer Verzerrung der Qualitätsbewertung aller Einrichtungen.