Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Gruppe von Pflegekräften aus Mainz gegen die rheinland-pfälzische Pflegekammer abgewiesen. Das berichtete am Donnerstag der „Wiesbadener Kurier". Die Entscheidung aus Karlsruhe sei unanfechtbar, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Angaben des Gerichts. Eine Begründung gebe es allerdings nicht. Die Beschwerde der Pflegenden, in der sie vor allem die zu zahlende „Zwangsmitgliedschaft" kritisierten, habe die Dritte Kammer des Zweiten Senats bereits im Juli einstimmig zurückgewiesen.
Ende April hatte die Vertreterversammlung der rheinland-pfälzischen Pflegekammer ihre Beitragsordnung beschlossen. Sie bildet die Basis für die Berechnung der Mitgliedsbeiträge. Insgesamt gibt es sieben Beitragsklassen, in diese sich jedes Kammermitglied selbst einstufen muss.