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DGP begrüßt neu definierte Mindestmerkmale für Palliativdienste im Krankenhaus

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat die neu definierten Mindestmerkmale für Palliativdienste im Krankenhaus begrüßt. Diese hatte das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) jüngst in einer eigenen Ziffer im Operationen- und Prozedurenschlüssel 2017 festgelegt. „Erstmals ist es gelungen, klare Kriterien für die Abrechenbarkeit und somit auch für die Planung und Gestaltung eines Palliativdienstes im Krankenhaus aufzustellen", sagte DGP-Vorstandsmitglied Bernd-Oliver Maier am Montag in Berlin. Die künftig flexible Erfassung des Zeitaufwands in Form einer einfachen Addition der Stunden, die vom Team des Palliativdienstes insgesamt geleistet würden, bezeichnete er als „eine wichtige Annäherung an die klinische Realität".

Darüber hinaus ist es der DGP zufolge eine „zukunftsweisende Entscheidung", dem Palliativdienstteam neben Ärzten und Pflegenden mindestens einen Vertreter aus der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie/Psychotherapie oder Physiotherapie/Ergotherapie zuzuordnen. Nur eine enge multiprofessionelle Zusammenarbeit im Team stelle eine umfassende Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen sicher, so die DGP weiter.
 

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