Die Direktorin des Zentrums für Heilpädagogische Gerontologie der Universität Köln, Susanne Zank, hat sich in einem Interview dafür ausgesprochen, in Anlehnung an das Kinder- und Jugendhilferecht ein entsprechendes Altenhilferecht zu etablieren. Bei jedem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung finde eine Überprüfung statt. Bei älteren Menschen gebe es eine solche Kontrolle bislang allerdings nicht. „Nur bei Gefahr für Leib und Leben liegt ein sofortiger Handlungsbedarf vor, befreit Pflegedienste von der Schweigepflicht und ermöglicht polizeiliches Eingreifen. Das sollte sich ändern", forderte die Gerontologin in einem Gespräch mit der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) und Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) über Gewalt gegen ältere, pflegebedürftige Menschen.
Interviewt wurde auch der Medizin-Professor am Weill Cornell Medical College, Mark Lachs, der dort die Abteilung für Geriatrie und Palliativmedizin leitet. Er verdeutlichte in dem Doppelinterview, dass es einige Strategien gebe, um gegen Missbrauch vorzugehen. So erarbeiteten in den USA fachübergreifende Teams mit Spezialisten aus den Gebieten Medizin, Recht, Sozialarbeit, Wohnwesen und Polizei gemeinsam einen umfassenden Plan zum Schutz von Opfern. „Ich glaube, dass sich diese Strategie auch sehr gut in vielen anderen Ländern und Gesellschaften anwenden lässt. Die Interventionsansätze sollten die gleichen sein."