Nach Informationen des BibliomedManagers und des Pflegeportals Station24 rechnet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit 12.500 Sozialhilfeempfängern, bei denen die Finanzierung ihres Heimplatzes im Zuge der Pflegereform gefährdet sein könnte. Am gestrigen Mittwoch hatte es Berichte über 80.000 Betroffene gegeben. Allerdings arbeitet das BMG bereits an einer gesetzlichen Klarstellung, die im Lauf des parlamentarischen Verfahrens Rechtssicherheit geben soll. Das Bundessozialministerium (BMAS) unter Führung von Andrea Nahles (SPD) bestreitet bisher, dass es eine rechtliche Lücke gibt. Für die Finanzierung der Heimplätze von Menschen mit geringem Einkommen, die zu geringe Mittel aus der Pflegeversicherung erhalten, ist das BMAS zuständig.
Insgesamt sieht das BMG die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf gutem Weg. Die Schulung der Begutachter sei weit fortgeschritten. Auch die nötigen Ergänzungsvereinbarungen in den Bundesländern kämen voran. Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben demnach solche Vereinbarungen für den vollstationären Bereich abgeschlossen, Hamburg für den teilstationären. Diese implizierten für jedes Pflegeheim im Durchschnitt einen Aufbau von zwei zusätzlichen Fachkraftstellen in der vollstationären Pflege und eine Kraft in der teilstationären. In einigen Ländern bremsen offenbar die Kommunen bei diesen Regeln, schließlich müssen sie für die Sozialhilfeempfänger höhere Zuzahlungen schultern, wenn die Pflege aufgrund höherer Personalschlüssel teurer wird.