Die Pflegereform mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 wird zu mehreren Tausend neuen Stellen in der Pflege führen. Gernot Kiefer, Vorstand des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), sagte am Mittwochnachmittag in Berlin, er gehe von zwei bis drei zusätzlichen Stellen je Pflegeheim aus. Ähnliche Daten hatte zuvor bereits das Bundesgesundheitsministerium genannt. Die zwei bis drei Stellen seien mit der Anzahl von 13.000 Einrichtungen zu multiplizieren, sagte Kiefer.
Ulrike Maschke, Präsidentin des Sozialverbandes VdK, sagte, sie erwarte, dass die Bescheide mit der neuen Einstufung der Pflegebedürftigen bis Ende November bei den Betroffenen vorlägen. Schließlich müsse es die Möglichkeit zu Widerspruchsverfahren geben. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sieht statt der bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade vor. Anstatt des bisher in Minuten gemessenen Pflegebedarfs richte sich die Leistung der Pflegeversicherung künftig danach, was ein Pflegebedürftiger tatsächlich noch selbst erledigen könne und was nicht, erklärte GKV-Vorstand Kiefer.
Kiefer und Maschke sprachen sich ferner für eine schriftliche Klarstellung im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes III aus, die sicherstellen solle, dass heutige Heimbewohner mit geringem Pflegebedarf und geringen eigenen Finanzmitteln weiterhin von den Sozialämtern finanziell unterstützt werden. Dies hatte zuletzt zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter Führung von Minister Hermann Gröhe (CDU) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Ministerin Andrea Nahles (SPD) geführt. Der private Arbeitgeberverband bpa hatte diesbezüglich Alarm geschlagen und von 80.000 Betroffenen gesprochen. VdK und GKV-SV sind sich hingegen einig, dass die vom BMG genannte Größenordnung 12.500 bis 14.000 eher zutreffend seien.