Die Gesetzgebungsmaschine von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gerät ins Stottern. Nachdem die Reform der Pflegeberufe seit einigen Monaten auf Eis liegt und die Arzneimittelreform ebenfalls stockt, meldet nun der Bundesrat auch noch heftige Bedenken gegen das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) an, das die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum Abschluss bringen soll, der ab dem 1. Januar 2017 gelten soll. Die Länderkammer solle in ihrem Plenumsbeschluss am 23. September davor warnen, dass das PSG „mit erheblichen Mehrausgaben für die Kommunen als Träger der Sozialhilfe verbunden" sein werde, heißt es in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates.
Der Gesetzentwurf enthalte ferner keine eindeutigen Regelungen zur Klärung der Schnittstellen zwischen Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe, stellt das Gremium fest. „Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen verschärfen das Schnittstellenproblem, führen zu erheblichen neuen Auslegungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten und sind in der Praxis nicht umsetzbar", heißt es in der Beschlussvorlage.