Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat die Prüfung einer Verfassungsklage zum „Recht auf Pflege für Menschen mit Behinderung" angekündigt. Wie sie auf einer Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger erläuterte, wolle sie prüfen, ob § 43a Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit seinen korrespondierenden Regelungen im Recht der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe verfassungskonform sei. „Wir werden prüfen, ob diese Regelungen der Verfassung widersprechen und würden dann auch nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht gehen", betonte die Ministerin laut einer Mitteilung des Ministeriums von Montag.
Die Länder wollten, dass die Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes III noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet würden. „Denn wir brauchen dieses Gesetz, damit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, den die Politik den Menschen zum 1. Januar 2017 versprochen hat, auch in Kraft treten kann", so die Ministerin. Deshalb hätten die Länder darauf verzichtet, die Frage des § 43a SGB XI schon jetzt auf die Tagesordnung zu setzen. Es sei jedoch ärgerlich, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf versuche, die „offenkundig verfassungsrechtlich bedenkliche Regelung auch für Wohngemeinschaften zu erweitern". „Diesem sozialpolitischen Roll-Back werden sich die Länder widersetzen", so Bätzing-Lichtenthäler.