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Bundesteilhabegesetz in der Kritik

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hat den Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz kritisiert, das am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Vor allem in der Schnittstelle zur Pflege sieht ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch noch Nachbesserungsbedarf, wie einer Mitteilung des ASB von Mittwoch zu entnehmen ist. Demnach beschneide das Bundesteilhabegesetz in seiner derzeitigen Form das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit hohem Hilfe- oder Pflegebedarf in ihrer Entscheidung, wo und wie sie wohnen möchten. „Sie können aus Kostengründen dazu gezwungen werden, ihr häusliches Umfeld zu verlassen und in ein Wohn- bzw. Pflegeheim zu ziehen", so Bauch.

Mit dem Bundesteilhabegesetz sollen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales behinderte Menschen mehr Anteil am öffentlichen Leben haben können. In dem Gesetzentwurf werden Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen neu geordnet und dem Ministerium zufolge im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention modernisiert. Das Gesetz soll den rund 7,5 Millionen in Deutschland lebenden Betroffenen mehr Selbstbestimmung ermöglichen.
 

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