Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) hat erneut seine ablehnende Haltung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur „Vereinigung der bayerischen Pflege" betont. Aktuell bezieht sich der BLPR dabei auch auf ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Juristen Heinrich Hanika. Demnach komme der vorgelegte Entwurf den wesentlichen Forderungen der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen nicht nach. Politisches Gewicht bekomme nur, wer mit den anderen Playern im Gesundheitswesen auf Augenhöhe agieren könne. Dieses Ziel werde jedoch mit der geplanten Vereinigung in der vorgesehenen Form nicht erreicht, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung von Freitag. Vor allem mangele es an der gesetzlichen Verankerung im Heilberufekammergesetz. Auch die Gestaltung der Vereinigung als Selbstverwaltungsorgan sei „äußerst problematisch". Ohne Pflichtmitgliedschaft für professionell Pflegende werde eine demokratische Legitimation der Organisation von vornherein verhindert. Aufgrund der freiwilligen Mitgliedschaft werde sich die Vereinigung nicht zuverlässig aus den Mitgliedsbeiträgen selbst finanzieren können und werde somit in wesentlichen Teilen den Staatshaushalt belasten. Deshalb hält der BLPR weder die Unabhängigkeit noch die Planungssicherheit für gewährleistet.
„Wir sehen im vorgelegten Entwurf einen völlig ohne Not eingeschlagenen Sonderweg, der die beruflich Pflegenden in Bayern bundesweit isolieren wird und einer echten Stärkung der Berufsgruppe entgegen wirkt", sagte Generaloberin Edith Dürr, Vorsitzende des Bayerischen Landespflegerats und der Schwesternschaft München vom BRK e.V. Wenn nicht deutlich nachgebessert werde, lehne der BLPR das gesamte Gesetzesvorhaben ab und fordere die Einrichtung einer „echten" berufsständischen Vertretung nach dem Heilberufekammergesetz. „Alles andere bewerten wir als wirkungslosen Beschwichtigungsversuch."