Im Vorfeld der heutigen Bundestagsanhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) haben Pflege- und Krankenhausverbände ihre Positionen insbesondere zu den geplanten Mindestpersonalvorgaben verdeutlicht. Für den Deutsche Pflegerat (DPR) ist der Gesetzentwurf des PsychVVG ein „wegweisender Schritt, der Beispielfunktion für alle Krankenhäuser haben könnte". Der Gesetzgeber zeige sich mutig, denn er verdeutliche mit dem Entwurf, dass Leistung immer auch etwas mit der Quantität und Qualität des Personals zu tun habe (Ausführliche Stellungnahme auf der Website des Deutschen Pflegerats). „Ohne die professionell Pflegenden läuft nichts", sagte DPR-Präsident Andreas Westerfellhaus. Deshalb brauche es Vorgaben für die Personalausstattung und deren Qualität, damit klar sei, mit welchem Personal die Leistung auch tatsächlich zu erbringen sei.
Am Freitag hatte sich bereits der Bundesrat zum neuen Vergütungssystem geäußert (Vollständige Stellungnahme auf der Website des Bundesrates). Wie Bibliomed bereits im Vorfeld berichtete, fordern die Länder unter anderem ein Mitspracherecht bei der Standortdefinition von Krankenhäusern.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hingegen rief Bundestag und den am Freitag zur Psych-Reform tagenden Bundesrat auf, Personalvorgaben für das therapeutische Personal nicht als Pflichtvorgaben zu installieren. „Die Erfahrungen aus der G-BA-Richtlinie für die Neonatologie machen deutlich, dass verpflichtende Personalvorgaben, die sich in der Wirklichkeit als nicht umsetzbar herausstellen, kontraproduktiv sind und die Kliniken zwingen, Patienten abzuweisen und Haftungsprobleme auslösen", sagte DKG-Präsident Thomas Reumann am Freitag. Vorgaben dürften „zunächst nur Orientierungswerte" sein (Ausführliche Presseinformation auf der Website der DKG).
Kritisch äußerte sich auch der Bundesverband der Privatkliniken (BDPK). „Mindestpersonalvorgaben gewährleisten nicht zwangsläufig eine Verbesserung der Versorgungs- und Behandlungsqualität", teilte der Verband am Freitag mit. Schon heute hätten viele psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser Probleme, offene Stellen bei Ärzten, Therapeuten und in der Pflege zu besetzen. „Kliniken sind im Ergebnis zum Verstoß entweder gegen die Pflichtversorgung oder gegen die verbindlichen Personalvorgaben gezwungen. Die sich daraus ergebenden juristischen Konsequenzen (Haftungsrecht, Strafrecht), wie auch der Versorgung, seien ungeklärt (Ausführliche Presseinformation auf der Website des BDPK).
Der Verband der Uniklinika (VUD) forderte diesen Montag, dass die Mindestvorgaben für die Personalausstattung von den Krankenkassen vollständig finanziert werden. „Hierzu gehört auch die Berücksichtigung von zukünftigen Tarifsteigerungen. Zudem dürfen die Personalvorgaben den Kliniken nicht die notwendige Flexibilität nehmen, die sie aufgrund ihrer unterschiedlichen Versorgungskonzepte für die Organisation ihres Personals benötigen." (Ausführliche Pressemitteilung auf der Website des VUD).
Alle Stellungnahmen aus der heutigen Anhörung können auf der Webseite des Deutschen Bundestages eingesehen werden.