Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) hat am Freitag im Bundesrat deutlichen Nachbesserungsbedarf am von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz angemeldet. „Mir ist es wichtig, dass alle Personen, die heute leistungsberechtigt sind, auch in Zukunft Leistungen erhalten", sagte Rundt. Außerdem lasse der Entwurf noch klare und eindeutige Abgrenzungsregelungen zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung, der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe vermissen. „Hier sehe ich noch dringenden Nachbesserungsbedarf." Insbesondere gelte dies für die Regelung des § 43 a SGB XI, der Menschen mit Behinderungen benachteilige, die zugleich pflegebedürftig seien, so die Ministerin weiter. Lebten Menschen mit Behinderungen in stationären Wohnstätten der Eingliederungshilfe, erhielten sie nicht die vollen Leistungen der Pflegeversicherung, sondern nur eine Pauschale. Diese seit Mitte der 1990er-Jahre bestehende Benachteiligung solle trotz der Neugestaltung des Gesetzes fortgeführt werden. „Es besteht sogar die Gefahr, dass ihr Anwendungsbereich sich künftig auch auf das heutige sogenannte ambulante Wohnen erstreckt", verdeutlichte Rundt. „Die Regelung gehört nach meiner Überzeugung insgesamt gestrichen; mindestens aber darf ihr Anwendungsbereich nicht noch erweitert werden."
Bereits vergangenen Donnerstag hatte der Arbeiter-Samariter-Bund den Gesetzentwurf kritisiert.