Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig intensiver beraten und besser vor Pflegebetrug geschützt werden. Das sieht das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) vor, das am Freitag in erster Lesung sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat beraten wurde. Im Zuge des PSG III soll das Netz der Beratungsstellen ausgebaut werden, verdeutlichte die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am Freitag in Berlin. Kommunen sollen dafür für fünf Jahre ein Initiativrecht erhalten, Pflegestützpunkte einzurichten. Das allerdings nur, „wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen".
Um Abrechnungsbetrug in der Pflege konsequenter zu verhindern, erhalte die gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht. Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen künftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erfasst werden, so Fischbach weiter.