• 24.11.2020
  • Management
Personalbemessung in der Langzeitpflege

Wie viel und welches Personal braucht gute Pflege?

Der Deutsche Pflegerat fordert eine umgehende Umsetzung der Personalbemessung in Pflegeheimen.

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 12/2020

Seite 60

Forschende der Universität Bremen haben ein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeheimen entwickelt. Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert eine umgehende Umsetzung unter Beachtung der fachlichen Qualitätsanforderungen.

Zwei zentrale Empfehlungen des Forscherteams um Gesundheitsökonom Professor Heinz Rothgang vom Socium Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen lauten, mehr Assistenzpersonal einzusetzen und die Aufgabenverteilung innerhalb einer Pflegeeinrichtung qualifikationsorientiert neu zu strukturieren. Rothgang hatte Anfang dieses Jahres ein erstes Gutachten zur Sachlage veröffentlicht, seit September liegt der Abschlussbericht vor.

„Die Ergebnisse zeigen – im Verhältnis zur heutigen Personalausstattung der Pflegeheime – durchgehend Pflegepersonalmehrbedarfe“, so Rothgang. Diese Personalmehrbedarfe seien abhängig vom Bewohnermix und der Ausgangspersonalausstattung.

Nach Qualifikationsniveaus differenziert entstünden sehr unterschiedliche Effekte: Bezogen auf die derzeitige bundesdurchschnittliche Personalausstattung gemäß den landesspezifischen Pflegepersonalschlüsseln liege der Pflegepersonalmehr­bedarf im Schnitt bei 69 Prozent für die Assistenzkräfte und bei 3,5 Prozent für die Fachkräfte.

„Eine vollständige Umsetzung wird in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege zu Mehrpersonal von zusätzlich gut einem Drittel der heutigen Belegschaft führen. Das sind bundesweit rund 100.000 Vollzeitstellen. Dabei werden hierzu überwiegend Pflegeassistenzkräfte mit einer Ausbildung im Umfang von ein oder zwei Jahren nach Landesrecht einzusetzen sein“, sagt Rothgang.

Klärung der Leistungserbringung notwendig

In das neue Personalbemessungsverfahren mit eingebracht hat der DPR u. a., dass bezüglich des Bedarfs an Pflegehilfskräften eine Präzisierung in der Abgrenzung zwischen denen des Qualitätsniveaus (QN) 3 zu denen des QN 1 und 2 erforderlich ist. Es muss klargestellt sein, dass bei „Nichtverfügbarkeit“ von Pflegehilfskräften des QN 3 (mit ein- bis zweijährigen Helferausbildungen nach Länderrecht) deren Aufgaben dann nur von Pflegefachpersonen nach QN 4 (+) und nicht von Hilfskräften mit QN 1 und 2 übernommen werden können.

Nunmehr findet sich im Gesetzentwurf zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) vom Oktober eine Forderung des DPR: Vergütungszuschläge werden für zusätz- liche Pflegehilfskräfte mit einer landesrechtlich geregelten Helferausbildung (Q3) bezahlt. Damit werden im Ergebnis nur zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert, die über eine Ausbildung verfügen.

Ab März sollte sich eine Roadmap-Gruppe zur Umsetzung des auf den Ergebnissen des Forschungsprojekts basierenden Personalbemessungsverfahrens die Arbeit aufnehmen. Im September hat nun die Erarbeitung der Roadmap begonnen. Hier sollen die Entwicklungsschritte der Implementierung diskutiert und die erforderlichen gesetzlichen Regelungen entwickelt werden.

Erster Schritt für mehr Personal

In einem ersten Schritt zur Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens hat das Bundes- kabinett den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachten Entwurf eines Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes beschlossen. Die darin vorgesehenen 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sollen durch die Pflegeversicherung finanziert werden.

Der DPR hat dazu Stellung genommen und war an der Anhörung der Verbände beteiligt. Neben dem Hinweis, dass dies nur ein erster und noch dazu zu kleiner Schritt sei, hat der Rat deutlich gemacht, „dass weitere Maßnahmen zur besseren Stellenausstattung ohne Zeitverzug umgesetzt werden müssen“. Hingewiesen hat der DPR besonders auf die „sonst schwerwiegenden Folgen für die Sicherstellung der Leistungserbringung in der Langzeitpflege. Bereits heute ist es enorm schwer, professionell Pflegende für die Pflege neu zu gewinnen. Es darf keine weiteren Abwanderungen aus der Langzeitpflege heraus in andere Pflegebereiche oder ganz aus dem Beruf heraus geben.“

Zu kurz gesprungen

Dass die jetzt angedachte Stellenaufstockung von 20.000 Stellen im Bereich der Pflegehilfskräfte zu kurz gesprungen ist, zeigt, dass dadurch zusätzlich höchstens 4,2 Minuten pro Tag bei zu versorgenden Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und 9,5 Minuten mit Pflegegrad 5 geschaffen werden. Hierzu der DPR: „Dadurch werden die Pflegefachpersonen in keiner Weise entlastet, zumal sie die neuen Pflegehilfskräfte noch anzuleiten und zu überwachen haben.

Bei einem Stellenzuwachs von durchschnittlich knapp etwas mehr als einer Stelle pro stationärer Pflegeeinrichtung wird wohl kein Anreiz für eine höhere Arbeitsplatzattraktivität gesetzt. Wechselwillige werden dadurch in ihrem Entschluss nicht aufgehalten. Denn der Arbeitsdruck bleibt. Auch eine Erhöhung von Teilzeitstellen in Vollzeitstellen wird dadurch kaum auf den Weg gebracht.“

Personalbemessungsverfahren umgehend umsetzen

Der DPR fordert, das Personalbemessungsverfahren für die stationäre Langzeitpflege sofort umzusetzen und soweit erforderlich im Prozess anzupassen. „Damit würde für die in den Einrichtungen tätigen Pflegenden deutlich werden, dass sich die Arbeitsbedingungen spürbar verbessern. Auch mit Blick auf die bestehende und durch nichts zu begründende, ungleiche Stellenbemessung zwischen den Bundesländern in der stationären Langzeitpflege wäre dies ein wichtiges Signal für mehr Gerechtigkeit und eine bessere Pflege.“

Letztlich braucht auch die ambulante Pflege Lösungen für eine höhere Arbeitsplatzattraktivität. „Die Vorschläge aus der stationären Langzeitpflege lassen sich auf die ambulante Pflege nicht einfach übertragen“, so Rothgang. „Hier besteht weiterer Forschungs- und Entwicklungsbedarf, dem dringend nachgegangen werden muss.“

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