Frage: In einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung hat der Arbeitgeber durch eine interne Dienstanweisung die Anonymisierung der Namensschilder der einzelnen Mitarbeitenden im Pflegedienst – Nachname wird mit dem ersten Buchstaben abgekürzt – hauptsächlich mit der Begründung „Stalking-Gefahr“ angeordnet. Alle anderen Berufsgruppen der gleichen Fachabteilung haben ein vollständiges bzw. personalisiertes Namensschild. Mitarbeitenden, die eine vollständige Personalisierung ausdrücklich…
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