Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) hat sich dafür ausgesprochen, Betreiberinnen und Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen gesetzlich zu verpflichten, tatsächliche und vereinbarte Personalzahlen gegenüberzustellen sowie digital und analog zu veröffentlichen. Auf der Jahresversammlung hätten die BIVA-Mitglieder einstimmig den Vorstand beauftragt, sich für diese Forderung verstärkt einzusetzen. Das teilte der Pflegeschutzbund am Mittwoch mit.
Fehlende aussagekräftige Qualitätskriterien für die Auswahl einer Pflegeeinrichtung
Fehlendes Personal gelte als der wichtigste Grund für unzureichende Pflege in stationären Einrichtungen. Für künftige und aktuelle Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige seien deshalb die Personalzahlen von zentraler Bedeutung bei der Beurteilung und Auswahl einer Einrichtung, begründete BIVA-Vorsitzender Manfred Stegger.
Bis heute fehlten allerdings aussagekräftige Qualitätskriterien für die Auswahl einer Pflegeeinrichtung. Mit der Veröffentlichung der genannten Zahlen hätten Menschen, die eine Pflegeeinrichtung suchen, endlich ein Kriterium, das Vergleiche zwischen Einrichtungen ermögliche.
Recht auf Transparenz
Die Soll-Personalzahl werde regelmäßig zwischen der Einrichtung, den Kassen und Sozialhilfeträgern festgelegt. Die Lohnkosten müssten die Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Eigenanteil mitfinanzieren – auch dann, wenn die festgelegte Zahl an Personal nicht habe eingestellt werden können.
Bewohnerinnen und Bewohner hätten ein Recht darauf zu erfahren, wofür sie die monatlichen Zahlungen leisteten.