Ungelernte oder gering qualifizierte Altenpflegepersonen, die lediglich den Mindestlohn verdienen, schaffen es in ihrem Berufsleben nicht, sich eine Rente in Höhe der Grundsicherung von aktuell 832 Euro zu erarbeiten – ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag könnte die Situation verbessern.
Bis zu 53 Arbeitsjahre sind nötig, um auf Grundrente zu kommen
Darüber hat das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) am Mittwoch berichtet und beruft sich auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag.
Demnach muss eine Pflegehilfsperson auf Basis des ab 1. April gültigen Mindestlohns von 11,80 Euro pro Stunde ununterbrochen 53 Jahre arbeiten, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erreichen.
Eine Pflegehilfsperson mit mind. einjähriger Ausbildung (Mindeststundenlohn 12,50 Euro) benötigt bei einer 35-Stunden-Woche 50 Arbeitsjahre.
Examinierte Pflegefachpersonen, für die ab Juli bundesweit ein Stundenlohn von mind. 15 Euro gilt, müssen den Berechnungen zufolge 42 Jahre tätig sein, um eine Rente auf Höhe der Grundsicherung zu erreichen.
Tarifvertrag für Altenpflege würde Besserung bedeuten
Die Ausweitung des von der Gewerkschaft Verdi mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) ausgehandelten Tarifvertrags auf die gesamte Branche würde die notwendigen Arbeitsjahre bis zum Erreichen einer Rente auf Grundsicherungsniveau bei allen Beschäftigten reduzieren.
Pflegehilfspersonen bräuchten dann mit dem dort vereinbarten Stundenlohn von zunächst 12,40 Euro "nur noch" 51 Jahre, Pflegehilfspersonen mit mind. einjähriger Ausbildung (Stundenlohn 13,10 Euro) noch 48 Jahre und Pflegefachpersonen (Stundenlohn 16,10 Euro) 39 Jahre.
Die pflegepolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken, Pia Zimmermann, kritisierte angesichts dieser Zahlen die ablehnende Haltung privater Heimbetreiber gegenüber einem flächendeckenden Tarifvertrag. Dem RND sagte Zimmermann:
"Mit der aus Sozialabgaben finanzierten Pflege älterer Menschen Gewinne machen, aber ihren Beschäftigten mit aller Kraft einen flächendeckenden Tarifvertrag verweigern wollen. Diese Haltung der privaten Pflegeunternehmen ist die Höhe und zeigt einmal mehr: Pflege muss in die öffentliche Hand."
Derzeit beraten die kirchlichen Träger Diakonie und Caritas über den Tarifvertrag von Verdi und BVAP. Sollten sie zustimmen, kann Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Vertrag für allgemeinverbindlich erklären. Er würde dann flächendeckend gelten – trotz des Widerstands der privaten Arbeitgeber.