Der Druck auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wächst, einen Gesetzentwurf für die Pflegereform vorzulegen. Zudem naht die Bundestagswahl. Jetzt hat Spahn einen 74-seitigen Arbeitsentwurf erstellt, über den das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Wochenende berichtet hat.
Maßgebliche Neuerung zu seinen bereits im November 2020 präsentierten Eckpunkten:
Je länger eine Bewohnerin oder ein Bewohner in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll künftig der Eigenanteil ausfallen.
Eigenanteil sinkt ab viertem Heimjahr um 75 %
Danach wird der Eigenanteil an den Pflegekosten im zweiten Jahr im Heim um 25 % reduziert, im dritten Jahr um 50 % und ab dem vierten Jahr dauerhaft um 75 %.
Derzeit müssen laut RND im bundesweiten Durchschnitt 2.068 Euro im Monat aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Davon entfallen 831 Euro für die reinen Pflegekosten, der Rest auf Unterkunft und Verpflegung (779 Euro) sowie Erhalt und Modernisierung der Heime (458 Euro).
Die geplanten Eigenanteile für die reinen Pflegekosten im Heim würden somit künftig sinken:
- im zweiten Jahr durchschnittlich um 208 Euro auf 623 Euro,
- im dritten Jahr um 416 Euro auf 415 Euro und
- ab dem vierten Jahr um 624 auf 207 Euro.
Bislang hatte Spahn eine maximale Eigenbeteiligung an Pflegekosten von 700 Euro pro Monat für die Dauer von höchstens 36 Monaten geplant.
Dauerhafte Eigenbeteiligung bleibt
Nach den neuen Plänen werden Bewohnerinnen und Bewohner zwar im zweiten und dritten Jahr im Heim deutlich entlastet. Für die weiteren Jahre im Heim bleibt aber eine dauerhafte Eigenbeteiligung.
Ob Spahns Ideen tatsächlich so umgesetzt werden, ist unklar. Die Pläne sind offenbar noch nicht mit dem Koalitionspartner SPD abgestimmt. Auch muss der Bundesrat am Ende zustimmen.