Im Koalitionsstreit um gesetzliche Vorgaben für eine bessere Bezahlung von Pflegepersonal hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Vorschlag auf den Weg gebracht, der an das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung angehängt werden soll. Entsprechende Änderungsanträge habe Spahn dem Parlament vorgelegt, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Zeitungen der Funke-Mediengruppe Anfang der Woche berichteten. Damit könnten die Regelungen tatsächlich noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.
Geplant ist, dass Pflegedienste und -heime ab 1. Juli 2022 nur noch mit der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammenarbeiten dürfen, wenn sie ihre Angestellten nach einem anerkannten Tarifvertrag oder tarifähnlich bezahlen.
Höhere Löhne für Pflegepersonal sollen u. a. über eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags für Kinderlose finanziert werden. Dieser soll von Juli an um 0,1 % steigen. Kinderlose Versicherte zahlen bereits jetzt 0,25 % höhere Beiträge an die Pflegekasse als Versicherte mit Nachwuchs. In der Summe würden Kinderlose damit mit 0,35 % mehr belastet.
Mit den neuen Regelungen würde Spahn wesentliche Teile seiner im März vorgelegten Pläne für eine Pflegereform umsetzen.