Die Pflegekommission hat sich einstimmig für eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen: Bis 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegende in zwei Schritten steigen: Für Pflegehilfspersonal empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfspersonen eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachpersonen auf 20,50 Euro pro Stunde. Das geht aus einer entsprechenden Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums von Dienstag hervor.
Laufzeit bis Ende Juni 2026
Die Mindestlöhne gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 29 Tage). Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 ausgesprochen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, gute Löhne seien wichtig gegen den Fachpersonalmangel:
"Durch den Beschluss der Pflegekommission steigen die Mindestlöhne in der Pflege um bis zu 14 Prozent. Das ist gut für die Pflegerinnen und Pfleger und gut für die Pflegebranche. Ich freue mich, dass die Pflegekommission einstimmig entschieden hat und wir den Pflegerinnen und Pflegern so zu deutlich mehr Lohn verhelfen."
Auch für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist die Anhebung des Mindestlohns ein "wichtiger weiterer Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung für alle Pflege- und Betreuungskräfte".
Bis zu 20,50 Euro für Pflegefachpersonen
Die nach der neuen Empfehlung der Kommission geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne lauten im Einzelnen wie folgt:
Für Pflegehilfspersonen:
ab 1. Mai 2024 -> 15,50 Euro
ab 1. Juli 2025 -> 16,10 Euro
Für qualifizierte Pflegehilfspersonen (Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):
ab 1. Mai 2024 -> 16,50 Euro
ab 1. Juli 2025 -> 17,35 Euro
Für Pflegefachpersonen:
ab 1. Mai 2024 -> 19,50 Euro
ab 1. Juli 2025 -> 20,50 Euro
1,3 Millionen Beschäftigte profitieren noch vor Weihnachten von weiterer Erhöhung ihres Entgelts
Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuelle Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31. Januar 2024 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfspersonen derzeit 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfspersonen 14,90 Euro und für Pflegefachpersonen 17,65 Euro betragen. Sie steigen zum 1. Dezember 2023 noch einmal auf 14,15 Euro, 15,25 Euro und 18,25 Euro.
Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde.
Verordnung zu Pflegemindestlöhnen geplant
Das Arbeitsministerium strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen. Damit würden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich – ungeachtet eventuell höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifverträgen.
Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber/Dienstgeber und Arbeitnehmer/Dienstnehmer sind paritätisch vertreten.
Kritik von Arbeitgeberseite
Während Gewerkschaft Verdi und bpa Arbeitgeberverband als Mitglieder der Pflegekommission zwar die "deutliche Anhebung" des Pflegemindestlohns sowie die "sehr lange Laufzeit" und damit die Planungssicherheit für Unternehmen in der Altenpflege grundsätzlich begrüßen, äußerte der Arbeitgeberverband auch Kritik.
Er sei angesichts eines "herausfordernden Tarifumfelds mit kräftigen Tariflohnerhöhungen und einer hohen Inflation an das Äußerste des Leistbaren für die ohnehin massiv belasteten Betriebe gegangen".
Pflegekommission noch zeitgemäß?
Trotz des einstimmig erzielten Ergebnisses stelle sich die Frage, wie zeitgemäß die Pflegekommission noch sei. Jahrelange deutliche Lohnzuwächse und die Tariftreueregelung in der Altenpflege ließen die Pflegekommission als einen "Anachronismus einer vergangenen Zeit" erscheinen.
Deutliche Kritik kommt ebenfalls vom Arbeitgeberverband Pflege, der die Ergebnisse der Pflegekommission als einseitig ablehnt. Es gebe keine gute Altenpflege, wenn sie für die Pflegebedürftigen unbezahlbar sei oder Pflegeeinrichtungen unter einer Insolvenz- und Schließungswelle begraben würden. Die Belange der Pflegebedürftigen dürfe die Kommission nicht ignorieren, nur weil sie nicht mit am Tisch säßen.