Die durchschnittlichen Stundenlöhne in tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen sind im Vergleich zum vergangenen Jahr um 2,36 % auf 20,37 Euro gestiegen. Für Pflegefachpersonal mit mindestens 3-jähriger Ausbildung liegt der Durchschnittsstundenlohn bei 23,38 Euro – ein Plus von 2,86 %. Das zeigt eine bundesweite Auswertung der AOK. Alle Pflegeeinrichtungen, die an einen Tarif oder an eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind, mussten die Daten zur Entlohnung ihrer Beschäftigten zum 30. September 2022 an die Landesverbände der Pflegekassen melden.
Insgesamt kamen 6.124 Pflegeeinrichtungen, die an einen Tarif oder eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind, dieser Verpflichtung nach. Davon waren 52 % Einrichtungen der vollstationären Pflege, 31 % ambulante Pflegeeinrichtungen, 16 % Einrichtungen für teilstationäre Pflege und 1 % Einrichtungen zur Kurzzeitpflege. Knapp zwei Drittel unterliegen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, in einem Drittel der Einrichtungen gelten Tarifverträge. 93 % der Einrichtungen sind laut der Auswertung freigemeinnützig, 6 % in kommunaler Trägerschaft und 1 % privat geführt.
AOK: Nach wie vor große Probleme bei Umsetzung der Tariftreueregelung
Die Auswertung zeige nach Einschätzung der AOK "nach wie vor große Probleme" in der praktischen Umsetzung der Tariftreueregelung. So hätten insgesamt 2.294 an einen Tarif oder an eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebundene Einrichtungen keine plausiblen Rückmeldungen abgegeben. Zudem hätten 2.456 weitere Pflegeeinrichtungen, die laut Mitteilung zum Versorgungsvertrag an einen Tarif oder an eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden seien, trotz gesetzlicher Verpflichtung bisher keine Meldung an die Pflegekassen geschickt.
Dazu sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann:
"Viele Einrichtungen sind bei der Arbeitsbelastung offensichtlich am Limit und mit der Umsetzung der komplexen Regelungen zur Tariftreue überfordert. Hier sind vor allem die Trägerverbände gefordert, ihre Mitglieder in der Umsetzung der Regelungen besser zu unterstützen."
Die vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen würden mit Augenmaß umgesetzt, so Reimann weiter. "Kein Pflegebedürftiger muss sich Sorgen machen, dass Einrichtungen wegen der Regelungen zur Tariftreue schließen müssen."
In privaten Einrichtungen bis zu 30 % mehr Lohn
Die Tariftreueregelung – die Verpflichtung für stationäre und ambulante Einrichtungen der Langzeitpflege, ihre Beschäftigten in der Pflege nach Tarif oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung zu entlohnen –, gilt seit dem 1. September.
Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums sei diese Tariftreueregelung ein wesentlicher Grund, warum die Entlohnung des Personals in privaten Pflegeeinrichtungen um bis zu 30 % steige.