Die Ausbildung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern in Sachsen-Anhalt soll ab August aus Landesmitteln vergütet werden. Die zuständige Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sprach am Donnerstag von einer wichtigen und dringend notwendigen Entscheidung des Finanzausschusses im Magdeburger Landtag:
"Mit diesem Beschluss in der heutigen Bereinigungssitzung wurde endlich der Weg freigegeben, eine Mindestausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und -helfer zu gewähren."
Im Landeshaushalt will Grimm-Benne für diese Ausbildungsvergütung in diesem Jahr rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Ausbildungsvergütung für Pflegehelfer beträgt 620 Euro in diesem Jahr
Die Ausbildungsvergütung soll sich an der Mindestausbildungsvergütung orientieren, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bekannt gibt. Für 2023 wurde die Mindestausbildungsvergütung auf 620 Euro festgelegt und ab dem Ausbildungsjahr 2024 mit 650 Euro kalkuliert.
Ursprünglich hätte im Vorgriff auf eine zu erwartende Bundesregelung die Finanzierung übergangsweise aus dem Corona-Sondervermögen erfolgen sollen. Dies sei als Dauerfinanzierung jedoch nicht rechtssicher umzusetzen gewesen.
Novellierung der Berufsgesetze auf Bundesebene geplant
Auf Bundesebene sei die Novellierung der Berufsgesetze beabsichtigt, mit der die Schulgeldfreiheit und Zahlung einer Ausbildungsvergütung der Gesundheitsberufe sichergestellt werden soll.
Grimm-Benne betonte:
"Die Attraktivität dieser Ausbildungsberufe für junge Menschen muss dringend erhöht werden, auch um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Die Ausbildungsvergütung ist dabei ein sehr wichtiger Baustein."
Das Sozialministerium übernimmt bereits seit 2019 die Finanzierung der Schulgeldfreiheit in der Ausbildung der Altenpflegehilfe und der Altenpflege.