Eine Pflichtmitgliedschaft von Pflegehilfs- und Pflegeassistenzpersonen in der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) hält der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest aus rechtlichen Gründen für nicht möglich. Einen entsprechenden Vorschlag von der Partei Die Linke und der Gewerkschaft Verdi, die Pflegekammer NRW auch für andere Berufsgruppen als Pflegefachpersonen zu öffnen, kritisierte deshalb der DBfK Nordwest. Deren Vorsitzender Martin Dichter sagte am Dienstag:
"Wir freuen uns über die damit zum Ausdruck gebrachte Akzeptanz der Pflegekammer aus den Reihen der bisher eher als Kammergegner bekannten Akteure. Ihre Forderung ist allerdings in Anbetracht der nicht geregelten und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Pflegehilfs- und Pflegeassistenzausbildungen absurd."
Uneinheitlich: 30 verschiedene Ausbildungen, 8 Berufsbezeichnungen
Es gebe fast 30 verschiedene ein- bis zweijährige Ausbildungen mit 8 unterschiedlichen Berufsbezeichnungen.
"Wir haben es hier nicht mit einer klar definierten Berufsgruppe und erst recht nicht mit einem Heilberuf zu tun."
Die Ausbildung der Pflegefachpersonen dagegen sei bundeseinheitlich geregelt, die Berufsbezeichnungen unterlägen dem Titelschutz. Entsprechend sei die nordrhein-westfälische Pflegekammer im Heilberufegesetz des Landes verankert.
"Wir plädieren ganz entschieden für eine Klarheit in den Berufsrollen. Diese kann durch eine Berufsordnung, deren Erstellung der Pflegekammer obliegt, auf ein stabiles und zukunftsfähiges Fundament gehoben werden, mit verbindlichen Delegationsregelungen und der klaren Definition von Zuständigkeitsbereichen. Sie ist die Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit."
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