Fällt die gesetzlich definierte Fachkraftquote weg, sind Qualität und Quantität des Pflegeassistenzpersonal-Einsatzes verbindlich zu regeln. Darauf hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest in der Vorwoche hingewiesen.
Personalverordnung anpassen
Mit der Einführung eines Personalbemessungssystems in der Altenpflege soll künftig nicht mehr eine grundsätzlich einzuhaltende Fachkraftquote, sondern eine an den individuellen Versorgungsbedarf angepasste Pflegefachpersonalquote definiert werden. Das sieht eine Novellierung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) vor. Bremen gehört zu den wenigen Bundesländern, die im Rahmen der Personalverordnung neben einer Fachkraftquote auch die Präsenz von Pflegefachpersonen regelt.
In einer Stellungnahme dazu an die zuständige Sozialministerin verweist der DBfK Nordwest darauf, dass mit der Novellierung des BremWoBeG auch eine Novellierung der Personalverordnung "zwingend erforderlich" sei.
Auf qualifizierten Einsatz von Assistenzpersonal achten
Für eine qualitativ hochwertige Versorgung sei auf den Einsatz von qualifiziertem Pflegeassistenzpersonal zu achten, erläuterte die stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordwest, Swantje Seismann-Petersen.
"Wenn, wie jetzt in der Novellierung vorgesehen, die gesetzlich definierte Fachkraftquote aufgehoben wird, müssen Qualität und Quantität des Pflegeassistenzpersonal-Einsatzes verbindlich geregelt werden. Solange dies nicht der Fall ist, muss die Fachkraftquote von 50 Prozent beibehalten werden."
Pflegeprozesse sind Vorbehaltsaufgaben
Kritik äußerte Seismann-Petersen auch an der Planung und Gestaltung des Pflegeprozesses. Diese gehöre zu den Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen und beinhalte per se eine angemessene, professionelle Beziehungsgestaltung sowie die Einbindung pflegebedürftiger Personen und deren Angehöriger. Die künftig geplante bloße Anhörung Pflegebedürftiger schließe sich demnach aus.
"Diese Form der Mitbestimmung ist zu schwach. Sie beschneidet das Recht auf Selbstbestimmung Pflegebedürftiger. Aus pflegefachlicher Sicht kann die Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsplanung nur im Einvernehmen mit der pflegebedürftigen Person erfolgen."
Um Bremen zu einem attraktiven Arbeitsort für Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege zu machen, müsse ausreichend gut qualifiziertes Pflegeassistenzpersonal vorhanden sein, an das pflegerische Aufgaben delegiert werden könnten.