In einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat der Deutsche Berufsverband für Altenpflege (DBVA) dafür plädiert, die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sofort auszusetzen. Das Prüfverfahren habe mit der "gelebten Wirklichkeit" der vergangenen Pandemie-Monate nichts zu tun, sondern verschlechtere die ohnehin schon schwierigen Arbeitsbedingungen "durch sinnlose Bürokratie".
Außerdem müssten die MDK-Prüfungen gemeinsam mit Altenpflegefachpersonen so umgestaltet werden, dass "ein hilfreiches Instrument entsteht, das die wirkliche Qualität von Einrichtungen abbildet". Dazu gehöre "zwingend", die Lebensqualität der pflegebedürftigen Menschen und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden zu berücksichtigen, so der DBVA in seinem in dieser Woche veröffentlichten Brief.
Die seit November 2019 geltenden neuen MDK-Prüfverfahren führten zu "ganz erheblichen Frustrationen und Demotivation" der Mitarbeitenden.
3 Tage zusätzliche Arbeitszeit
Im März hatte der MDK die Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege wiederaufgenommen, nachdem sie Corona-bedingt fast ein Jahr lang ausfielen.
In einer dem Offenen Brief angehängten Anlage betonte DBVA-Vorstandsmitglied Ursula Hönigs, dass die neue Prüfverordnung 3 Tage zusätzliche Arbeitszeit für Altenpflegepersonal in den Einrichtungen bedeute.
Zudem sei ein 144-seitiger Prüfbericht zu erstellen, "der an keiner Stelle den Eindruck vermittelt, dass die Ergebnisqualität tatsächlich relevant sei und die aktuelle Lage berücksichtigt werde".
Prüfordnung hätte an Pandemiezeit angepasst werden müssen
Angesichts der Erfahrungen aus den vergangenen Corona-Monaten habe das Prüfverfahren "vollkommenes Unverständnis" unter den Mitarbeitenden ausgelöst. Hönigs beschreibt:
"Ein Prüfverfahren, das nichts mit der gelebten Wirklichkeit der letzten Monate zu tun hat, das nicht der besonderen Situation gerecht wird, das ausschließlich 'abgearbeitet' werden muss. An vielen Stellen war es schlichtweg irreal."
Nach Informationen des DBVA hat das Bundesgesundheitsministerium eine angepasste Prüfordnung für die Pandemie abgelehnt – für den Altenpflegeverband eine vertane Chance.
Denn die aktuelle Form der Prüfung schwäche und lähme das Pflegepersonal, das weit über das "übliche Maß" hinaus versuche, die bestmögliche individuelle und pflegefachliche Versorgung unter den gegebenen Umständen zu verwirklichen.