Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) haben erstmals Daten zur tariflichen Bezahlung von Mitarbeitenden der Altenpflege ermittelt. Je nach Bundesland gibt es große Unterschiede. Hintergrund für die Abfrage ist eine gesetzliche Regelung, nach der Pflegekassen ab 1. September nur noch Versorgungsverträge mit Einrichtungen schließen dürfen, die nach Tarif zahlen.
Viele Pflegeeinrichtungen in Hessen zahlen nicht nach Tarif
Während z. B. in Baden-Württemberg tarifgebundene Pflegeeinrichtungen "weit" über Pflegemindestlohn zahlen, gewährt etwa in Hessen überhaupt nur jede fünfte Pflegeeinrichtung eine Bezahlung nach Tarif. Das geht aus einzelnen Mitteilungen der AOK-Regionen von Montag hervor.
So meldeten sich angefragt von der AOK Baden-Württemberg von 4.000 Pflegeeinrichtungen 1.446 Heime und ambulante Dienste mit der Botschaft, dass sie nach Tarifverträgen zahlten – also mehr als ein Drittel aller Einrichtungen.
Die Rückmeldungen der Einrichtungen zeigten, dass die Situation in Baden-Württemberg besser als im Bundesdurchschnitt sei, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind.
Bundesweiter Brutto-Stundenlohn von 18,95 Euro
Deutschlandweit bezahlten laut der gemeldeten und erfassten Datensätze der Pflegekassen deutlich weniger als ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen tarifgebunden.
Auf Grundlage der Erhebung der Pflegekassen lässt sich ein regional übliches Entgeltniveau für die tarifgebundenen Einrichtungen berechnen. In Baden-Württemberg liegt der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn ohne Zuschläge demnach bei 20,55 Euro (bundesweit: 18,95 Euro).
Differenziert betrachtet nach Beschäftigtengruppen heißt das:
- 23,24 Euro für Pflegefachpersonal mit mind. 3-jähriger Ausbildung
- 19,11 Euro für Pflegeassistenzen mit mind. 1-jähriger Ausbildung
- Rd. 17 Euro für Hilfspersonal ohne mind. 1-jährige Ausbildung.
Damit befänden sich die Löhne der tarifgebundenen Einrichtungen deutlich über dem Pflegemindestlohn von durchschnittlich 12,55 Euro brutto pro Stunde, so Bauernfeind weiter.
"Die Stundensätze sind eher als Rechengröße zu sehen, aber die erhobenen Daten sind ein erster Schritt zur flächendeckenden Einführung tariflicher Bezahlung in der Altenpflege."
In Hessen zahlen aktuell 515 Pflegeeinrichtungen nach Tarif oder kirchlichen Arbeitsrechts-Regelungen. Das entspricht rd. 20 % der stationären Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste im Land.
Lohnniveau in östlichen Bundesländern niedriger
Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn ohne Zuschläge liegt bei 19,26 Euro. Pflegefachpersonen mit mind. 3-jähriger Ausbildung erhalten 22,17 Euro, Pflegeassistenzen mit mind. 1-jähriger Ausbildung 18,14 Euro und Hilfspersonal ohne mind. 1-jährige Ausbildung 16,24 Euro.
Neben Baden-Württemberg liegt z. B. auch in Schleswig-Holstein das Lohnniveau etwas höher als in Hessen, in östlichen Bundesländern ist es niedriger.
Pflegeanbieter, die noch nicht nach Tarif zahlen, können sich an der von der AOK online veröffentlichten Übersicht der Tarifverträge orientieren. Sie sind verpflichtet, ihrem Pflegepersonal ab September ebenfalls entsprechende Löhne zu zahlen. Dazu können sie sich am regional üblichen Entgeltniveau orientieren oder sich einer der veröffentlichten tariflichen Regelungen anschließen.
Wer nicht nach Tarif zahlt, kann künftig nicht mehr mit der Pflegekasse abrechnen
Die Erhebung der Pflegekassen basiert auf einer Neuregelung aus der vergangenen Legislaturperiode, die im Juni 2021 mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung" vom Bundestag verabschiedet worden war. Erklärtes Ziel dieser Reform ist eine bessere Bezahlung der Altenpflege. Das soll den Beruf attraktiver machen.
Die Pflegereform sieht u. a. vor, dass ab 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihr Pflegepersonal nach Tarif bezahlen. Einrichtungen, die sich nicht daran halten, können künftig nicht mehr mit der Pflegeversicherung abrechnen.