Das neue Verfahren zur Qualitätsprüfung von Einrichtungen der stationären Langzeitpflege ist am 1. Oktober in Kraft getreten.
Das neue Prüfsystem werde „schrittweise“ umgesetzt, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitteilte. Bis zum 31. Dezember 2020 würden alle Pflegeheime einmal durch externe Prüfinstitutionen wie die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) und den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) geprüft.
Die ersten Ergebnisse nach dem neuen Qualitätsbewertungssystem würden ab dem Frühjahr 2020 veröffentlicht. Die veralteten Bewertungen, die sog. „Pflegenoten“, seien noch solange einzusehen, bis sie durch aktuelle Qualitätsinformationen ersetzt würden.
Exklusives Dossier
Exklusiv für unsere Leserinnen und Leser haben wir alle Neuerungen zur Qualitätsbeurteilung in der stationären Langzeitpflege und ambulanten Pflege von Dr. Klaus Wingenfeld in einem Dossier zusammengefasst. Das Dossier ist Teil unseres neuen TeamPlus-Angebots, dem Wissenspool für professionell Pflegende. Sie können es für einen begrenzten Zeitraum kostenlos als PDF herunterladen.