Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf für bessere Löhne in der Altenpflege beschließen. Das geht aus einer Mitteilung der Gewerkschaft Verdi hervor. Mit dem Gesetz werde die rechtliche Basis geschaffen, um in der Altenpflege einen Tarifvertrag flächendeckend zur Anwendung zu bringen, heißt es in der Verdi-Mitteilung. Das Gesetz sei ein konkretes Ergebnis der „Konzertierten Aktion Pflege“ und zeige, dass die Bundesregierung erkannt habe, dass man die „gesellschaftlich so relevante“ Altenpflege nicht „dem Markt überlassen“ dürfe.
„Noch in diesem Jahr einen Tarifvertrag abschließen“
Ziel von Verdi sei es nun, mit dem in der vergangenen Woche gegründeten neuen Arbeitgeberverband in der Pflege, der „Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche“ (BVAP), noch in diesem Jahr einen Tarifvertrag abzuschließen, der vom Bundesgesundheitsminister auf die gesamte Altenpflege erstreckt werde. Dann würden auch die Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten bislang „beschämend niedrig“ bezahlten, zu „besseren Löhnen verpflichtet“.
Lohnerhöhungen nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen
Beim angestrebten flächendeckenden Tarifvertrag werde das Günstigkeitsprinzip gelten, wonach bereits existierende tarifvertragliche Regelungen erhalten blieben. Die Mindestarbeitsbedingungen dürften jedoch nicht unterschritten werden, auch nicht durch schlechtere Haustarifverträge.
Damit Lohnerhöhungen nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gingen, fordert Verdi eine Begrenzung des Eigenanteils für die stationäre Pflege. Die Bundesregierung müsse zügig eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen.