Das Hamburgische Verfassungsgericht verhandelt seit Dienstag über das Volksbegehren gegen den Pflegenotstand. Anlass ist die vorausgegangene Volksinitiative des "Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus". Ziel dieser Initiative: Ein Gesetz soll die Hamburger Krankenhäuser verpflichten, mehr Personal einzustellen und für eine bessere Pflegequalität zu sorgen. Denn nach Angaben des Bündnisses fehlen in den Kliniken der Hansestadt rund 2.500 Pflegefachpersonen. Das im August 2018 beschlossene Bundesgesetz für Pflegepersonaluntergrenzen hält das Bündnis für unzureichend.
Die Bürgerschaft, also das Landesparlament von Hamburg, hat die Volksinitiative nicht als Gesetz verabschiedet. Deshalb will das Bündnis im nächsten Schritt ein Volksbegehren abhalten.
Doch der Senat hält dies für unzulässig, unter anderem weil die geforderte Personalaufstockung seiner Ansicht nach in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liege.
Auf Antrag des Senats soll das Gericht nun entscheiden, ob das Volksbegehren zulässig ist. Das Urteil soll am 7. Mai verkündet werden.
Ist-Zustand: Pflegenotstand
Lassen die Richter das Begehren zu, müssten es rund 5 % der Hamburger – also mehr als 60.000 Menschen – unterschreiben, damit ein Volksentscheid zustande kommt.
Vor der Verhandlung am Dienstag hatten Pflegende auf die nach ihren Angaben unhaltbaren Zustände in Hamburger Kliniken aufmerksam gemacht und eine bedarfsorientierte Personalausstattung gefordert. Die im Bundesgesetz formulierte Untergrenze lege nur den Ist-Zustand fest, sagte ein Sprecher. "Und der Ist-Zustand ist allen bekannt als Pflegenotstand."