Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zahlen 2016 für die Betriebs- und Personalkosten der Kliniken mehr, als dies aus Sicht des GKV-Spitzenverbands nötig sei. Das ginge aus dem Orientierungswert des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor, der vergangene Woche veröffentlicht wurde, wie der Verband nun mitteilte. Der Anstieg des Orientierungswertes in der letzten 12 Monaten ist nach Berechnungen von Destatis mit 1,57 Prozent deutlich hinter der Grundlohnrate von 2,95 Prozent zurückgeblieben. Mehr als die besagten 1,57 Prozent benötigten die Krankenhäuser daher auch nicht zusätzlich gegenüber dem Vorjahr, so die Schlussfolgerung der Kassen.
Die viel kritisierte Unterfinanzierung der Lohnentwicklung sieht der Verband nicht, der im Verdacht steht, die Pflegepersonalnot mit zu verursachen. „Personalkosten inklusive Tarifabschlüsse werden durch die Krankenkassen voll und ganz getragen", sagte der stellvertretende GKV-Vorstandsvorsitzende Johann-Magnus v. Stackelberg in Berlin. „Die von den Krankenhausverbänden beklagte Tarifschere ist ein Märchen, das den Fakten nicht standhält. Vielmehr spült die Meistbegünstigungsklausel zusätzliches Geld in die Kassen der Krankenhäuser." Von Stackelberg sieht die Personalkosten aufgrund dieser Gesetzesregelung sogar als überfinanziert an.
Die Meistbegünstigungsklausel besagt, dass sich die Vergütungsanpassungen für die Kliniken an der festgestellten Grundlohnrate orientieren müssen, sollte der Orientierungswert geringer ausfallen als diese Rate. Dem Orientierungswert wiederum liegen auch Berechnungen zur Sachkostenentwicklung der Kliniken zugrunde, was aus Sicht der Kassen die bessere Berechnungsvariante darstellt. Gemeinsam bilden Grundlohnrate und Orientierungswert den Verhandlungskorridor bei den Beratungen für die jeweiligen Landesbasisfallwerte. Deren Entwicklung beeinflusst die Vergütungsentwicklung für die Krankenhäuser in den einzelnen Ländern, wie viel diese also pro Behandlungsfall mehr erhalten als im Vorjahr.